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FAQ

Darf eine Party gefeiert werden?

Wer eine private Feier (wohlgemerkt nur in den eigenen vier Wänden, und nicht als Flurparty etc.) abhält, hat sich an die Regelungen der Hausordnung zu halten. Zuwiderhandeln beziehungsweise die Störung der übrigen Bewohner oder gar der Nachbarschaft wird ansonsten durch die Verwaltung geahndet. Müll und Getränkeflaschen von Partygästen haben nichts in den gemeinschaftlichen Gängen und Treppenhäusern verloren und müssen umgehend ordentlich (Glasflaschen gehören in den Altglas-Container!) beseitigt werden, ebenso wie verursachte Verschmutzungen. Wird dem nicht oder nur unzureichend nachgekommen, behält sich die Verwaltung das Recht vor, die Reinigungskosten dem „Veranstalter“ in Rechnung zu stellen.

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