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FAQ

Darf ich mein Appartement untervermieten?

Für den Fall, dass das gemietete Appartement für ein Semester aufgrund eines Praxis- oder Auslandssemesters nicht benötigt wird, ist es empfehlenswert, selbst einen Zwischenmieter für den gewünschten Zeitraum zu organisieren. Somit ist sichergestellt, dass bei der Rückkehr das selbe Appartement auf einen wartet.

Die Verwaltung kann Untervermietungen leider nicht übernehmen.

Bitte unbedingt Folgendes beachten:

Es muss eine Untervermietungserlaubnis eingeholt werden, bevor ein Untermieter aufgenommen wird. Wir wollen gerne wissen, wer in den von uns verwalteten Appartements wohnen soll.

 

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