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FAQ

Gibt es Abstellmöglichkeiten für Fahrräder?

Es stehen Fahrradhäuschen und/oder weitere ausgewiesene Abstellflächen für Fahrräder zur Verfügung.

Fahrräder dürfen auf dem Gelände des Studentenwohnheims ausnahmslos nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden.

Wir weisen darauf hin, dass der Studentenpark bzw. seine Verwaltung bei Diebstahl nicht haftbar gemacht werden kann. Im Ernstfall ist dieser Schaden möglicherweise durch eine eigene private Hausratversicherung abgedeckt. Im Übrigen sollten die Räder entsprechend durch Schlösser vor fremden Zugriff gesichert werden. Für die Meldung eines Fahrrad-Diebstahls bei der Polizei sollten Sie die Fahrrad-Identifikationsnummer bereithalten. Diese Plakette befindet sich am Rahmen eines jeden neueren Fahrradmodells und erleichtert im Ernstfall die Wiederbeschaffung.

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