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Infos zur Betriebskostenabrechnung (Nebenkostenabrechnung)

Über die Betriebskosten wird jährlich abgerechnet. Wird mehr als die durch die Betriebskostenvorauszahlung gedeckte Summe verbraucht, ist eine Nachzahlung zu leisten; wird weniger verbraucht, erfolgt eine Gutschrift. Die Betriebskostenabrechnung kann immer erst ca. Mitte des Folgejahres erstellt werden. Es ist nicht möglich, während eines laufenden Wirtschaftsjahres eine Abrechnung zu erstellen, da noch nicht alle Belege vorliegen und beispielsweise auch noch keine Heizkostenabrechnung vorliegt. Beispiel: Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023 wird ca. im Juni 2024 fertig sein. Dem Vermieter bleibt bis zum 31.12. des jeweiligen Folgejahres Zeit, über die Betriebskosten abzurechnen. Bei sonstigen Fragen zu den Betriebskosten steht die Verwaltung selbstverständlich zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

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