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FAQ

Muss das Appartement selbst geputzt werden?

Wie es um die Sauberkeit in den eigenen vier Wänden bestellt ist, liegt bei jedem selbst, solange die Wohnung bei Auszug in einem reinlichem Zustand übergeben wird. Der Mieter ist also selbst für die Reinigung seines Appartements verantwortlich.

Die gemeinschaftlich genutzten Flächen werden weitestgehend von einer Reinigungskraft gesäubert. Da allerdings eine Putzmaschine eingesetzt wird und es nicht möglich ist, jede Fußmatte separat anzuheben, zu wischen und zurückzulegen, ist der Mieter ebenso für den Eingangsbereich zu seinem Appartement inkl. Fußmatte, Eingangstür und Türrahmen zuständig. 

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